Hochrisiko-Systeme des EU-KI-Gesetzes erklärt (Anhang III)
Veröffentlicht 9. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit
„Hochrisiko“ ist die Kategorie, die den vollständigen Pflichtenkatalog des EU-KI-Gesetzes auslöst — Risikomanagement, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht, Konformitätsbewertung und Registrierung. Zu wissen, ob Sie hochriskant sind, ist für die meisten Anbieter und Betreiber die wichtigste Frage.
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Zwei Wege zum Hochrisiko
- Anhang III (eigenständig) — aufgeführte Anwendungsfälle wie Einstellung, Kreditwürdigkeitsprüfung, Bildung, Strafverfolgung und Biometrie. Gilt ab dem 2. Dezember 2027 — neu terminiert durch den Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026).
- Anhang I (in Produkte eingebettet) — KI, die eine Sicherheitskomponente eines regulierten Produkts ist (z. B. Medizinprodukte, Maschinen). Gilt ab dem 2. August 2028 — neu terminiert durch den Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026).
Die Kategorien des Anhangs III
- Biometrie und biometrische Kategorisierung
- Sicherheitskomponenten kritischer Infrastrukturen
- Bildung und berufliche Ausbildung
- Beschäftigung, Einstellung und Personalmanagement
- Zugang zu wesentlichen privaten und öffentlichen Diensten (einschl. Kreditwürdigkeitsprüfung)
- Strafverfolgung, Migration, Asyl und Grenzkontrolle
- Rechtspflege und demokratische Prozesse
Was Hochrisiko erfordert
Ein Risikomanagementsystem (Art. 9), Daten-Governance (Art. 10), technische Dokumentation nach Anhang IV (Art. 11), menschliche Aufsicht (Art. 14), Genauigkeit und Robustheit (Art. 15), eine Grundrechte-Folgenabschätzung für manche Betreiber (Art. 27), eine Konformitätsbewertung (Art. 43) und die Registrierung in der EU-Datenbank (Art. 49).
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